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Wo finde ich die AGB für Anzeigen auf taz.de?

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen AGB für die Schaltung von Anzeigen auf taz.de:


1. Werbeauftrag

1.1. „Werbeauftrag” i.S.d. vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen fürs Internet der taz ist ein Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstiger Interessenten als Auftraggeber (im folgenden „AG” abgekürzt) auf taz.de. Für den Werbeauftrag gelten die vorliegenden AGB sowie die in der vorliegenden Preisliste Nr. 46 aufgeführten Tarife, Rabatte und Formate.

1.2. Die taz ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern.


2. Werbemittel

2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern.

2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

2.3. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache mit der taz Verlags- und Vertriebs GmbH möglich.


3. Vertragsschluss und Buchungskonditionen

3.1. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden für ein einzelnes Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln. Im Rahmen dieser Verträge können feste Termine für einzelne Schaltungen vereinbart werden, es ist aber auch möglich, die einzelnen Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abzuwickeln.

3.3. Die Abrechnung erfolgt wie mit dem AG vereinbart.

3.4. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch:

  • das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den AG entweder durch Zusendung des ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars, eines eigenständig
    formulierten und unterzeichneten Auftragstextes oder durch E-Mail

  • und die Annahme des Auftrages durch die taz Verlags- und Vertriebs GmbH durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail oder durch die Online erfolgende Verbreitung der Werbung. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich.

3.5. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur selbst zustande. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen. Die taz ist berechtigt, von der Werbeagentur den Mandatsnachweis zu verlangen und sich den Status als Agentur nachweisen zu lassen.


4. Terminverschiebung

Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Insertionszeitpunktes ist nur möglich bis fünf Werktage vor dem zunächst vereinbarten Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.


5. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Erscheinen der Insertion. Die Stornierung bedarf der Schriftform und kann erfolgen durch Zusendung des ausgefüllten und unterzeichneten Stornierungsformulars oder eines eigenständig formulierten und unterzeichneten Stornierungstextes oder per E-Mail. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.

6. Bereitstellung des Werbemittels

6.1. Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel in der endgültigen digitalen Form bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin an: anzeigen@taz.de.

6.2. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert die taz Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels, insbesondere nicht für das Erreichen der gebuchten PIs, übernommen.

6.3. Die taz übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den AG zurückzuliefern.

6.4. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und die taz trotz angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen kann, ist der AG zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


7. Ablehnungsbefugnis, Zurückziehen sowie Unterbrechung der Werbemittelschaltung

7.1. Die taz behält sich vor, die vom AG zum Zwecke der Werbeschaltung überlassenen Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft, ihrer Form, der technischen Qualität oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, abzulehnen und zurückzuweisen. Gleiches gilt, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Werbemittel, die von mehreren Partnern genutzt werden bedürfen der Zustimmung des Verlages.

7.2. Die Zurückweisung wird dem AG mitgeteilt.

7.3. Die taz ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der AG wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen.


8. Gewährleistung und Haftung

Die taz gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder

  • wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder

  • durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- und/oder Stromausfall) oder

  • durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder Mängel oder Unterbrechung des Rechners des AG sowie der Kommunikationswege vom AG zu den taz-Servern.


9. Zahlungsbedingungen

9.1. Sofort nach Rechnungserhalt. Netto Kasse, 2 % Skonto bei Einzugsermächtigung, sofern ältere Rechnungen beglichen sind.

9.2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die taz kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen.


10. Außerordentliche Kündigung

Die taz ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn:

  • der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist,

  • der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat,

  • der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.


11. Datenschutz

Der AG wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen der taz, insbesondere der Auftragserteilung und -bearbeitung, angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.


12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1. Erfüllungsort ist der Sitz der taz Verlags- und Vertriebs GmbH, also Berlin.

12.2. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des AG im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der taz vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.