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genossenschaft

Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Auszahlung Ihrer Einlage in Höhe des ermittelten Auseinandersetzungsguthabens erfolgt, im darauffolgendem Jahr, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres festgestellt hat (im Oktober). Wer 2023 kündigt, bekommt seine Einlage im Oktober 2026 zurück.