AfD-Politikerin scheitert vor Gericht: Extra3 durfte „Nazi-Schlampe“ sagen
Die AfD-Politikerin konnte keine einstweilige Verfügung gegen die Satire von „Extra 3“ durchsetzen. Ihre Partei will jetzt gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
HAMBURG dpa | Im Streit um die Formulierung „Nazi-Schlampe“ in der NDR-Satiresendung „extra 3“ hat das Hamburger Landgericht einen Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen. Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen.
Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen „Nazi“ und „Schlampe“ in satirischer Weise auf ihre Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die Pressekammer fest. Der Bezug zu „Nazi“ bestehe darin, dass Weidels Partei „in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird“.
Der Aussagegehalt von „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es liege für den Zuschauer aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist“. Anlass für ihre Verbreitung sei allein die Forderung, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen, gewesen.
Moderator Christian Ehring hatte in der Sendung am 27. April auf Weidels Rede beim AfD-Parteitag in Köln reagiert: „Jawohl. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.“ Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Der Bevollmächtigte von Weidel habe bereits eine Beschwerde zum Oberlandesgericht angekündigt.
AfD-Sprecher Christian Lüth sagte: „Dieses erste Urteil zeigt, wie weit man in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen kann. Dass solche aggressiven Diffamierungen auch eine sicherheitsrelevante Komponente für Frau Weidel haben, scheint das Gericht nicht berücksichtigt zu haben. Wir werden gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.“
Leser*innenkommentare
Stefan Mustermann
"AfD-Sprecher Christian Lüth sagte: „Dieses erste Urteil zeigt, wie weit man in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen kann. Dass solche aggressiven Diffamierungen auch eine sicherheitsrelevante Komponente für Frau Weidel haben, scheint das Gericht nicht berücksichtigt zu haben"
Hier möchte man „den Ball zurück spielen“ und darauf hindeuten, dass die Aussage von Frau Weidel in Bezug auf die politische Korrektheit die Politik in Deutschland diffamiert und für manche Wähler alle Politiker im schlechten Licht darstellen könnte.
60440 (Profil gelöscht)
Gast
Was will sie denn, die Nazi-Schlampe ? Christian Ehring hat ihr doch Recht gegeben ...
Rainer B.
Die Äußerung war offenbar politisch nicht korrekt - also ganz im Sinne von Frau Weidel. Eine Beschwerde der Partei gegen das Urteil könnte man demnach auch als eine Beschwerde der AfD gegen die seltsamen Ansichten der Frau Weidel verstehen.
849 (Profil gelöscht)
Gast
Das Wort "Schlampe" hat keineswegs stets eine sexuelle Konnotation. Es kann laut Duden 1. ein unordentliche, in ihrem Äußeren nachlässige und ungepflegte weibliche Person bezeichnen sowie 2. ein Frau, die ein liederliches Leben führt, wobei hier "liederlich" als moralisch verwerflich zu verstehen ist.
Insofern vestehe ich nicht, was Frau Weidel eigentlich an Ehrings Ausspruch stört. Ihr Äußeres ist doch gepflegt und wen interessiert heute noch - außer ein paar hinterwäldlerische AfDler wie Petry und Pretzell - die "moralische Verwerflichkeit", wenn es etwa darum geht, seinen Partner zu verlassen oder sich mit einem desselben Geschlechts einzulassen? Oder interessiert es die wirklich und Weidels Entrüstung ist eher in Richtung eigener Partei als auf Ehring gerichtet?
Normalo
Najut, es war Satire.
Aber im Grunde hat Caligo recht: Es hat nichts mit Political Correctness zu tun, dass die Bezeichnung "Schlampe" als beleidigend empfunden wird. Eine Schlampe ist IMMER ein sozial wertloses Wesen. Insofern ist das Beispiel von Ehring genau falsch gewählt.
Sowas wie "Rechte Quoten-Blondine" hätte es - rein als Satire - auch getan. Aber das wäre natürlich nicht für so viele hämische Schenkelklopfer am linksintellektuellen Stammtisch gutgewesen. Denn Frau Weigel vor dem geistigen Auge unter so einer Bezeichnung leiden zu sehen, das fühlt sich doch guuuut an, nicht wahr?
Fragt sich, ob es nicht genau deshalb doch den Rahmen der Satire überzog...
Eilige Intuition
"Rechte Quoten-Blondine"?
Von Satire und/oder Humor scheinen Sie nicht gerade geküsst (worden) zu sein, @Normal.
Bei dem Nick eigentlich auch kein Wunder. ;-)))
Satirische Grüße-
Caligo
Politische Korrektheit und Beleidigung sind zwei paar Schuhe, finde ich.
Man kann sicherlich argumentieren, dass sowas im Kontext einer Satire-Sendung drin sein muss. Aber selbst dann finde ich die Wortwahl immernoch geschmacklos.
Man stelle sich vor wie die Reaktionen ausfielen, würde Frau Kipping als Kommunisten-Fotze bezeichnet.
Aber solange es gegen Rechts geht, darf man Frauen offenbar ungestraft Schlampe nennen.
Es bleibt auch die Frage, ob eine derartige Verrohung des Diskurses wirklich zielführend sein kann.
849 (Profil gelöscht)
Gast
@Caligo "Fotze" ist nun aber mal definitiv sexuell konnotiert, würde ich mal behaupten. Aber gesetzt, Kipping hätte PC auf den Müllhaufen der Geschichte werfen wollen, hätte sie sich gegen den Stempel Kommunistenschlampe kaum wehren können. Ich möchte zudem annehmen, sie würde es lustig gefunden haben, was es in meinen Augen und Ohren definitiv ist. Ehrings Zitat ist nämlich genau die passende Antwort auf das Rumgefuchtel und Schwadronieren dieser ehemaligen Adenauer-Stipendiatin (peinlich für die Stiftung!).
Mustardman
"Freiheit für mich, nicht für andere!" ist auch schon wieder fast Satire, wenn auch unfreiwillig.
fly
""Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es liege für den Zuschauer aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, "
Besser kann man die Forderung von Fr. Weidel nach Abschaffung der politcal correctness wohl kaum in einem Gerichtsurteil umsetzen.
mowgli
Schau an! Christian Lüth kann also durchaus unterscheiden, wenn er will.
Zum Beispiel kann er unterscheiden zwischen richtig und falsch bzw. zwischen dem Sicherheitsbedürfnis einer Parteifreundin (Alice Weidel) und dem Sicherheitsbedürfnis von Menschen, denen Alice Weidel den Schutz durch die „politische Korrektheit“ nicht angedeihen lassen will (Farbige, Schwule, Linke und Flüchtlinge etwa – oder auch Satiriker). Das erste sei durchaus zu schützen durch die „politische Korrektheit“, findet Lüth, das andere hingegen nicht. Was im einen Fall richtig ist, ist im anderen Fall falsch.
Ja, dieses Urteil zeigt, „wie weit man in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen kann“. Es zeigt aber auch, wie weit man unter dem Deckmantel der Politik gehen kann – und dass Satire nur dann Satire ist, wenn sie Zwecken der Selbstverteidigung dient.
Sollte das versprochene „Beschwerde“- bzw. Berufungsverfahren tatsächlich Erfolg haben, würde ich vom zuständigen Richter übrigens gerne erfahren, wo ganz genau man hier und heute gegen die „aggressiven Diffamierungen“ des AfD vorgehen kann. Natürlich nur, ohne dabei gleich politisch oder gar moralisch unkorrekt zu werden.
Werner W.
"die „aggressiven Diffamierungen“ des AfD "
Woran denken Sie da im Einzelnen?
FriedrichH
Mal davon abgesehen das es lächerlich ist hier zu klagen, ist es recht effektive Werbung für die Empörungspartei AfD.
80336 (Profil gelöscht)
Gast
Die Dame schmeckte die Konsequenz ihrer Rede selbst. Das war ihr vermutlich nicht recht.