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meine Kommentare
Kap
Mal unabhängig von irgendwelchen Statuten: wie ist denn die Rechtslage? Gibt ja viele Gesetze, die da was zu sagen, letztendlich auch die Verfassung. Bei den gondolieren dürfen ja jetzt auch Frauen.
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[Re]: Die Ehe ist bereits ein Vertrag, und wenn man nicht zur Kirche rennt auch nur das. Wenn man nicht extra einen erstellt gilt einfach der Standardvertrag, der als Güterstand die Zugewinngemeinschaft festlegt. Wegen Menschen wie dir, die sich nicht informieren gibt es diese Forderung nur.
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[Re]: Unabhängig vom Inhalt ist es schlicht nicht möglich, festzustellen, was die Antilopengang tatsächlich sagt. Sollte eigentlich aus dem Deutschunterricht bekannt sein.
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[Re]: Ja, ein Lichtblick, aber nur ein kleiner. Gerade die zitierte Zeile wird ja einfach wortlos eingeführt und irgendwie lakonisch widerlegt. Dabei ist diese Zeile ja nicht einfach wörtlich zu nehmen und ist gerade die Kritik an pseudo-antisemitischen Linken, die es ganz einfach doch sind.
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[Re]: Es gibt kein Rechtsfahrgebot für Radfahrer und Radfahrerinnen. Man muss mit Abstand überholt werden und sollte um sich zu schützen Abstand von parkenden Autos halten. Stichwort Dooring. In der Mitte der Spur ist man daher gut aufgehoben. Außerdem ist man bei normalen Radwegen auch nicht verpflichtet, sie zu benutzen und darf immer auf der Straße fahren . Ausnahme die als benutzungspflichtig mit dem entsprechenden Verkehrszeichen markierten Radwege. Und da gibt's genug Urteile zu, wenn die Qualität der Radwege nicht ausreichend sind ist die Benutzungspflicht hinfällig.
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